Ist Aspartam krebserregend? Was die Studienlage wirklich sagt

Kaum ein Süßstoff ist so umstritten wie Aspartam. Seit die Weltgesundheitsorganisation ihn 2023 als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft hat, kursieren viele Halbwahrheiten. Was die Einstufung wirklich bedeutet – und ab wann es kritisch wird.

Auf einen Blick

Die Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) hat Aspartam im Juli 2023 als „möglicherweise krebserregend“ (Gruppe 2B) eingestuft – das ist die Kategorie mit begrenzter Evidenz. Gleichzeitig blieb der zulässige Tageshöchstwert (ADI) von 40 mg pro kg Körpergewicht unverändert. Für normale Verzehrmengen sehen die Behörden kein Risiko.

Was ist Aspartam?

Aspartam (E 951) ist ein synthetischer Süßstoff mit etwa 200-facher Süßkraft von Zucker und praktisch ohne Kalorien. Er steckt vor allem in Light- und Zero-Getränken, zuckerfreiem Kaugummi, Joghurts und Tafelsüße. Im Körper wird Aspartam in Phenylalanin, Asparginsäure und geringe Mengen Methanol zerlegt.

Die WHO-Einstufung 2023 richtig verstehen

Am 14. Juli 2023 stufte die IARC Aspartam in die Gruppe 2B ein. Entscheidend ist, was das bedeutet: Die IARC bewertet die Stärke der Hinweise (Gefahr), nicht das tatsächliche Risiko im Alltag. Gruppe 2B heißt „begrenzte Hinweise“ – in derselben Kategorie stehen etwa eingelegtes Gemüse oder Aloe-vera-Extrakt. Parallel bestätigte das gemeinsame Sachverständigengremium JECFA den erlaubten Tageswert von 40 mg/kg ausdrücklich.

Wie viel Aspartam wäre zu viel?

Der ADI von 40 mg/kg klingt abstrakt, ist aber sehr hoch angesetzt. Eine Person mit 70 kg müsste rund 2.800 mg Aspartam pro Tag aufnehmen, um ihn auszuschöpfen – das entspricht etwa 9 bis 14 Dosen aspartamgesüßter Light-Limonade, Tag für Tag. Der normale Konsum liegt weit darunter.

Wichtig bei Phenylketonurie (PKU): Menschen mit dieser angeborenen Stoffwechselstörung können Phenylalanin nicht abbauen und müssen Aspartam strikt meiden. Deshalb tragen entsprechende Produkte den Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“.

Sollte man Aspartam meiden?

Aus den vorliegenden Daten lässt sich kein klares Krebsrisiko bei üblichem Konsum ableiten – die Behörden halten Aspartam in den zugelassenen Mengen für sicher. Wer Süßstoffe grundsätzlich reduzieren möchte, findet mit anderen Zuckeralternativen wie Erythrit oder Stevia gute, ebenfalls kalorienarme Optionen. Der eigentliche Hebel für die Gesundheit bleibt, die Süße insgesamt zu senken – siehe Gesundheit.

Häufige Fragen zu Aspartam

Ist Aspartam jetzt krebserregend?

Die WHO stuft es als „möglicherweise krebserregend“ (Gruppe 2B) ein – das bedeutet begrenzte Hinweise, keinen Beweis. Bei üblichen Mengen sehen die Behörden kein Risiko.

Wie viel Aspartam ist erlaubt?

Der ADI liegt bei 40 mg pro kg Körpergewicht und Tag – für 70 kg also rund 2.800 mg, ein Vielfaches des normalen Konsums.

In welchen Produkten steckt Aspartam?

Vor allem in Light-/Zero-Getränken, zuckerfreiem Kaugummi, Joghurts, Desserts und Tafelsüße. Auf der Zutatenliste steht „Aspartam“ oder „E 951“.

Ist Aspartam beim Backen geeignet?

Nur bedingt – es ist nicht hitzestabil und verliert beim Erhitzen an Süßkraft. Zum Backen eignen sich Erythrit oder Xylit besser.

Fazit

Die 2023er-Einstufung klingt dramatischer, als sie ist: „möglicherweise krebserregend“ beschreibt die Dünne der Beweislage, nicht ein akutes Alltagsrisiko. Wer viele Light-Getränke trinkt, kann problemlos auf Alternativen ausweichen – welche, zeigt die Zuckerersatz-Übersicht.

Quelle: Weltgesundheitsorganisation (WHO), Aspartam-Bewertung vom 14. Juli 2023.