Kaum eine Zutat in Light-Getränken ist so umstritten wie Aspartam. Als die Weltgesundheitsorganisation 2023 den Süßstoff als „möglicherweise krebserregend“ einstufte, war die Aufregung groß. Doch was bedeutet diese Bewertung wirklich – und wie passt sie dazu, dass dieselbe WHO die zulässige Tagesdosis unverändert ließ? Wir ordnen die Faktenlage von IARC, JECFA, EFSA und BfR nüchtern ein und trennen Evidenz von Angst.
Auf einen Blick
Die Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) hat Aspartam 2023 in die Gruppe 2B – „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Entscheidend: Gruppe 2B beschreibt die Stärke der wissenschaftlichen Hinweise, nicht die Höhe des Risikos. Die Evidenz gilt als „begrenzt“. Parallel behielten das WHO/FAO-Sachverständigengremium JECFA und die EFSA den erlaubten Richtwert (ADI) von 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag unverändert bei. Bei üblichem Konsum gilt Aspartam laut BfR und EFSA als sicher. Wichtige Ausnahme: Menschen mit Phenylketonurie (PKU).
Was ist Aspartam eigentlich?
Aspartam ist einer der am gründlichsten untersuchten Süßstoffe der Welt. In der EU trägt er die Zusatzstoffnummer E 951 und ist seit den 1980er-Jahren zugelassen. Man findet ihn in Light- und Zero-Getränken, zuckerfreien Kaugummis, Joghurts, Desserts, Tafelsüße und vielen als „ohne Zuckerzusatz“ beworbenen Produkten.
Seine Süßkraft ist enorm: Aspartam schmeckt rund 200-mal süßer als Haushaltszucker. Deshalb genügen winzige Mengen, um ein Getränk zu süßen. Chemisch handelt es sich um eine Verbindung aus zwei Eiweißbausteinen (Aminosäuren): Asparaginsäure und Phenylalanin, verbunden über eine Methylester-Gruppe. Im Magen-Darm-Trakt wird Aspartam vollständig in drei Bestandteile zerlegt: Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol. Alle drei kommen auch natürlicherweise in Lebensmitteln vor – Methanol etwa in weit größeren Mengen in Obstsäften. Aspartam reichert sich nicht im Körper an.
Kalorien und Blutzucker
Rein rechnerisch liefert Aspartam wie andere Eiweißbausteine etwa 4 Kilokalorien pro Gramm. Wegen der 200-fachen Süßkraft sind die eingesetzten Mengen jedoch so klein, dass der Kalorienbeitrag praktisch bei null liegt. Aspartam gilt daher als „energiefrei“ im Alltagssinne.
Auch auf den Blutzucker wirkt Aspartam nicht direkt: Der glykämische Index (GI) liegt bei 0, es löst keine nennenswerte Insulinausschüttung aus. Ob Süßstoffe langfristig über Appetit, Geschmacksgewöhnung oder das Darmmikrobiom Einfluss nehmen, ist Gegenstand laufender Forschung – dazu haben wir die Studienlage in unserem Überblick Sind Süßstoffe ungesund? zusammengetragen.
Die IARC-Einstufung 2023: „möglicherweise krebserregend“
Im Juli 2023 stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), die Krebsforschungsagentur der WHO, Aspartam als „möglicherweise krebserregend für den Menschen“ (Gruppe 2B) ein. Grundlage war unter anderem eine „begrenzte Evidenz“ für Leberkrebs (hepatozelluläres Karzinom) aus einigen Beobachtungsstudien am Menschen. Ebenso stufte die IARC die Hinweise aus Tierversuchen und die Daten zu möglichen biologischen Wirkmechanismen als „begrenzt“ ein.
Die Schlagzeile „WHO stuft Aspartam als krebserregend ein“ griff also zu kurz. „Begrenzte Evidenz“ bedeutet in der IARC-Sprache: Es gibt Hinweise, aber sie sind nicht stark genug, um Zufall, Verzerrungen oder andere Ursachen sicher auszuschließen. Genau das drückt die Gruppe 2B aus.
Was die Gruppe 2B wirklich bedeutet
Der wichtigste – und am häufigsten missverstandene – Punkt: Die IARC-Gruppen beschreiben, wie stark die Beweislage für eine krebserregende Wirkung ist. Sie sagen nichts darüber aus, wie gefährlich ein Stoff bei realem Konsum ist oder ab welcher Menge ein Risiko entsteht. Die IARC bewertet die Gefahr (hazard), nicht das Risiko (risk) im Alltag.
Gruppe 2B ist die zweitschwächste Kategorie. In ihr finden sich sehr unterschiedliche Dinge – etwa Aloe-vera-Ganzblattextrakt oder eingelegtes Gemüse nach asiatischer Art. Dass Aspartam in derselben Kategorie steht, heißt nicht, dass es ähnlich stark oder gar „sicher krebserregend“ wäre. Es heißt lediglich: Die vorhandenen Hinweise reichen für keine stärkere Aussage.
| IARC-Gruppe | Bedeutung (Beweislage) | Beispiele |
|---|---|---|
| Gruppe 1 | Krebserregend für den Menschen (ausreichende Evidenz) | Tabakrauch, Alkohol, verarbeitetes Fleisch, UV-Strahlung |
| Gruppe 2A | Wahrscheinlich krebserregend (starke, aber nicht abschließende Evidenz) | rotes Fleisch, sehr heiße Getränke |
| Gruppe 2B | Möglicherweise krebserregend (begrenzte Evidenz) – hier steht Aspartam | Aspartam, Aloe-vera-Extrakt, Blei |
| Gruppe 3 | Nicht einstufbar (unzureichende Evidenz) | Koffein, Tee |
Kurz gesagt: Die Gruppe beantwortet die Frage „Gibt es überhaupt Hinweise?“, nicht die Frage „Wie viel ist zu viel?“. Für Letzteres ist ein anderes Gremium zuständig.
Parallel dazu: JECFA und EFSA halten am ADI fest
Gemeinsam mit der IARC-Bewertung veröffentlichte am selben Tag das Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigengremium für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) seine Risikobewertung. Dessen Fazit: Der zulässige tägliche Aufnahmewert (Acceptable Daily Intake, ADI) von 0–40 mg pro Kilogramm Körpergewicht bleibt unverändert bestehen. Die vorliegenden Daten geben laut JECFA keinen ausreichenden Grund, diesen seit Langem etablierten Wert zu ändern.
Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam bei ihrer umfassenden Neubewertung 2013 zu dem Schluss, dass Aspartam und seine Abbauprodukte in den derzeitigen Verzehrsmengen sicher sind, und bestätigte denselben ADI von 40 mg/kg Körpergewicht. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) teilt diese Einschätzung: Solange der ADI nicht überschritten wird, seien keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Der scheinbare Widerspruch löst sich damit auf: IARC und JECFA beantworten zwei verschiedene Fragen. Die IARC fragt „Kann der Stoff prinzipiell Krebs verursachen?“, JECFA und EFSA fragen „Wie viel ist bei realistischem Konsum unbedenklich?“.
Wie viel ist der ADI im Alltag?
40 mg/kg Körpergewicht klingt abstrakt. Rechnet man es durch, wird deutlich, wie großzügig der Sicherheitsabstand ist. Für eine erwachsene Person mit 70 kg ergibt sich ein ADI von rund 2.800 mg Aspartam pro Tag.
Eine Dose Light-Limonade (0,33 l) enthält je nach Rezeptur etwa 200–300 mg Aspartam. Nach Angaben der WHO müsste eine 70 kg schwere Person daher täglich etwa 9 bis 14 Dosen trinken, um den ADI zu überschreiten – und das jeden Tag, ein Leben lang. Zu beachten ist, dass viele Getränke Aspartam mit anderen Süßstoffen mischen, sodass die reale Aspartammenge oft niedriger liegt.
- ADI (70 kg): ca. 2.800 mg pro Tag
- Eine Dose Light: ca. 200–300 mg Aspartam
- Zum Erreichen des ADI: ca. 9–14 Dosen täglich – dauerhaft
Für die meisten Menschen liegt der tatsächliche Konsum weit unterhalb dieser Schwelle. Wer trotzdem weniger Süßstoffe verwenden möchte, findet Alternativen in unserem Überblick zu Zuckerersatz.
Weitere Bedenken: Kopfschmerzen und Co.
Neben der Krebsfrage werden Aspartam immer wieder andere Beschwerden zugeschrieben – am häufigsten Kopfschmerzen, aber auch Schwindel oder Stimmungsschwankungen. Die Studienlage dazu ist uneinheitlich und insgesamt schwach. Einzelne ältere Untersuchungen fanden bei empfindlichen Personen Hinweise auf Kopfschmerzen, während kontrollierte Studien überwiegend keinen belastbaren Zusammenhang bestätigen konnten.
Behörden wie EFSA und BfR sehen auf Basis der Gesamtdatenlage keinen Beleg dafür, dass Aspartam in den zugelassenen Mengen solche Beschwerden verursacht. Individuelle Unverträglichkeiten lassen sich damit nicht ausschließen – wer bei sich einen Zusammenhang bemerkt, kann Aspartam probeweise meiden. Ein wissenschaftlich gesicherter, allgemeingültiger Schadeffekt in üblichen Mengen ist daraus jedoch nicht ableitbar. Ähnliche Debatten gibt es auch bei anderen Süßstoffen wie Sucralose, Acesulfam K und Saccharin.
Häufige Fragen zu Aspartam
Ist Aspartam jetzt krebserregend oder nicht?
Die IARC hat Aspartam als „möglicherweise krebserregend“ (Gruppe 2B) eingestuft. Das bedeutet, dass es begrenzte, nicht abschließende Hinweise gibt – nicht, dass ein Krebsrisiko bei üblichem Konsum belegt wäre. JECFA und EFSA stufen Aspartam in den zugelassenen Mengen weiterhin als sicher ein.
Warum sagt die WHO gleichzeitig 2B und „sicher“?
Weil zwei verschiedene Gremien zwei verschiedene Fragen beantworten. Die IARC bewertet, ob ein Stoff grundsätzlich Krebs auslösen kann (Gefahr). JECFA bewertet, welche Menge im Alltag unbedenklich ist (Risiko). Beide Aussagen widersprechen sich nicht.
Wie viel Aspartam ist noch unbedenklich?
Der ADI liegt bei 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Für eine 70 kg schwere Person entspricht das etwa 2.800 mg täglich – ungefähr 9 bis 14 Dosen Light-Getränk pro Tag, dauerhaft. Normaler Konsum liegt weit darunter.
Wer sollte Aspartam meiden?
Menschen mit Phenylketonurie (PKU) müssen Aspartam meiden, da es Phenylalanin freisetzt. Deshalb steht auf Produkten der Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“. Für gesunde Menschen ist das ohne Bedeutung.
Ist Aspartam in der Schwangerschaft erlaubt?
In üblichen Mengen wird Aspartam von den Behörden auch für Schwangere als unbedenklich eingestuft – ausgenommen Frauen mit Phenylketonurie. Bei Unsicherheit ist ärztliche Rücksprache sinnvoll.
Enthält Aspartam Methanol – ist das gefährlich?
Beim Abbau entsteht eine geringe Menge Methanol. Sie liegt deutlich unter den Mengen, die etwa in Obstsäften natürlich vorkommen, und gilt in diesem Rahmen als unbedenklich.
Fazit
Die Frage „Ist Aspartam krebserregend?“ lässt sich nüchtern beantworten: Die IARC-Einstufung in Gruppe 2B beruht auf begrenzten, nicht abschließenden Hinweisen und beschreibt die Stärke der Evidenz – nicht ein konkretes Risiko im Alltag. Gleichzeitig haben die für die Mengenbewertung zuständigen Gremien JECFA und EFSA den Richtwert von 40 mg/kg Körpergewicht bestätigt und Aspartam bei üblichem Konsum als sicher eingestuft. Auch das BfR sieht keine gesundheitliche Gefahr, solange dieser Wert nicht überschritten wird. Realistisch müsste man täglich zweistellige Mengen an Light-Getränken trinken, um überhaupt in die Nähe der Grenze zu kommen. Klare Ausnahme bleibt die Phenylketonurie. Weder Panikmache noch Verharmlosung sind angebracht: Aspartam ist einer der bestuntersuchten Süßstoffe, und die aktuelle Datenlage rechtfertigt keinen Alarm – wohl aber weitere Forschung und einen insgesamt maßvollen Umgang mit stark verarbeiteten Süßgetränken.